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Schiffmühle Kötzschenbroda

Fähren Siebeneichen - Kaditz
Schiffmühle Kötzschenbroda

  
In einer Zeit wie der unseren 2009, in der man sich in der eigenen Wohnung zwischen Küche und Wohnstube nur mit einem Mobiltelefon unterhält, weiß man natürlich nicht was eine Schiffmühle war.
Um eine Mühle nicht mehr mit der eigenen Körperkraft betreiben zu müssen, kamen unsere Vorfahren auf die Idee, diese mit einem Wasserrad zu bewegen.
Die Wassermühle war geboren. Jeder der vielen kleinen Bäche und Flüsse beherbergte eine unzahl von Mühlen. Wie das nun bei uns Menschen ist, auf engem Raum zusammen das gab schon bald Probleme.



  
Diese einfache Skizze veranschaulicht dieses System.
Ein Mühlschiff in dem der gesammte Mühlgang mit seinen Hilfsgeräten untergebracht war und einem Wellenschiff auf dem die Welle des Rades auflag.
Ein Mühlwerk auf ein Schiff gesetzt und in einem Strom verankert, war die Lösung, vorerst. Doch auch auf den Flüssen war das Leben der Müller nicht einfach.
Wenn sie sich untereinander nicht das Leben schwer machten, die "Obrigkeit" tat es ganz gewiß. Und nicht nur mit den Abgaben die erfunden wurden, nein auch mit den Bestimmungen die den Müllern vorgegeben wurden, waren sie bestaft genug.
So wurde dem Müller nicht nur der Stellplatz im Fluß vorgegeben nein ihm wurde auch noch vorgeschrieben wie und wo er sein Mühlschiff befestigen konnte.
Bei geringem Wasserstand hatten die Müller so richtig Probleme. Durch die geringe Strömung hatte die Anlage nicht die notwendige Kraft um sie in Bewegung setzen zu können. In der Folge mußten sogenannte Streichzäune gesetzt werden.



  
Streichzäune, waren in den Flußboden gerammte Pfähle die mit Weidenzweigen umflochten wurden und vor dem Schaufelrad der Mühle aufgestellt waren. Der Zweck, damit konnte man die geringe Strömung in Richtung des Schaufelrades leiten.
Aber auch zu Beginn der Winterzeit wenn die ersten Eisschollen den Fluß hinab trieben (wir Kinder nannte sie die Böhmischen Kuchen) wurde es für die Mühlen gefährlich. Anfangs suchte man Schutz hinter einem Heger einer Sandbank. Später wurde mit viel Aufwand, eine große Fläche etwas größer als die Grundfläche der gesammten Mühle, in das Uferbereich gegraben. Eine sogenannte Ausweiche für die Zeit mit viel Eis. Der Name Mühlenweiche ist in manchen Orten entlang unserer Flüsse heute noch geläufig. In Strehla b.z.w. Kötzschenbrode gibt es diese Weichen noch.
Die wenigsten wissen jedoch mit den Worten Mühlenweiche oder Streichzaun etwas anzufangen.


Eine Schiffmühle wird bereits 1575 in Kötzschenbroda erwähnt. Im weiteren Verlauf werde ich auf einige der Besitzer
zurückgreifen.
Müller waren zur Zeit ihrer Blüte wohlhabende Bürger. Jeder Müller, ob Windmüller oder Wassermüller, hatten so ihre Probleme
der eine mit dem Wind der andere mit dem Wasser.
Schiffmüller hatten zu dem auch noch mit dem zugewiesenem Standort zu kämpfen. Je nach Wasserstand des Flusses war auch die
über das Rad angetriebene Kraft für den Antrieb unterschiedlich. Meist zu gering. Eine eigenmächtige Veränderung des Standortes
zog in der Regel eine Strafe nach sich.
Selbst eine nicht genehmigte Befestigung der Mühle an Land konnte sehr teuer werden. Wenn nicht ein Staatsdiener, so doch sicher einer der
lieben Nachbarn erstattete Anzeige, die natürlich mit Kosten verbunden war.
Ihren kleinen Wohlstand mußten die Schiffmüller auf jeden Fall hart erkämpfen.
Auf Grund der hohen Pachtgebühren, war der Fikus natürlich daran interessiert die Mühlen am Leben zu erhalten.
Mit dem sogenannten Mahlzwang wurden die Einwohner gezwungen ihr Getreide nur bei bestimmten Mühlen mahlen zu lassen.
Die Mahlmetze erlaubte dem Müller je nach Prozenten einen Teil des Mahlgutes behalten zu dürfen.
Auch der Mahlzwang konnte für eine Gemeinde zum Überlebenskampf werden.
In einem Schreiben (weiter unten) bittet die Gemeinde Kötzschenbroda um Änderung des Mahlzwanges.



Auf dieser Karte von 1730 ist die Schiffmühlenweiche (1) sowie die Schiffmühle (2) eingezeichnet. Wobei sich der Schiffmühlenstand
je nach Wasserstand und Strömung oft änderte. Eine Veränderung des Schiffmühlenstandes war jedoch nur nach Erteilung einer
entsprechenden Genehmigungerlaubt. Eigenmächtige Veränderen, die es oft gab, wurden unter Strafe gestellt.
Der Pfeil (3) zeigt die Stelle der heutigen Bootshäuser, an der bereits 1780 Holz "ausgewaschen" wurde. Das heißt,
Flöße oft aus Böhmen kommend, wurden hier zerlegt und die Stämme mit Pferden an Land gezogen um in
Sägewerken verarbeitet zu werden zu können.



In einem Schreiben an das Hohe geheime Finanz
Collegium vom 29.September 1814 bitten der Gemeinderat von
Kötzschenbroda in einem unterthänigsten Ansuch um eine Änderung des Mühlzwanges.

Unsere Gemeinde ist dem Mühlenzwang der Schiffmühle
Kötzschenbroda unterworfen. Dieser Zwang ist jedoch
für uns höchst drückend und nachtheilig. Den nicht genug
das wir zumal im Sommerbey geringem Wasserstande
in der Mühle über die Gebühr aufgehalten und wir
gewöhnlich zu geschehen pflegt
andere eher gefürdert werden wir auch weil wir
da selbst zu mahlen gezwungen sind, mit dem
zufrieden seyn müßten was uns der Müller zu
geben für gut befindet, so kommen auch noch
überdies mehrere andere Umstände
hinzu, welche den Mühlenzwang für uns
noch besonders drückend machen.

Da bey der neuerlichen Verpachtung der
Königlichen Weißeritzmühlen die dahin
gehörigen Zwangs Dorfschaften bereits die
Freiheit erlangt haben gegenwärtig nachsuchen
so dürfen wir nun welche wir ebenfalls
der Gewährung unseres Submißanten Ansuchs
mit Zuversicht entgegensehen.

Die Gemeinde daselbst

Johann Damiel Müller Küster
Samuel Sattler
Johann Samuel Sattler

Gerichtsschöppen allhier.



Quelle: H.St.A. DD 10047 Amt Dresden Nr. 4582
Hier wird noch gearbeitet, bitte etwas Geduld.


Quelle: H.St.A. DD 10047 Amt Dresden Nr. 209


Ein Auszug der Polizeiverordnung Sachsen 1840
die Schiffmühlen betreffend.


























Wege zur Ein- und Ausschiffung des Getriedes und zu
sonstigem Verkehr mit der Schiffmühle über ufergebäude anzu-
legen, ist nicht erlaubt, insofern der Müller die Erhaltung des
Baues nicht übernommen hat. Ferner darf kein Schiffmüller zur
Befestigung seiner Mühle in dem Strombette Grundpfähle ein-
schlagen, oder zum besseren Umtriebe derselben Streichzäune oder
andere Vorrichtungen in demselben anbringen. Im Contraven-
tionsfalle soll er für jeden Pfahl einen Thaler, für jeden
Streichzaun aber mit fünf Thalern bestraft werden.
Pfähle und Anker die auf dem Lande zur Befestigung der Mühle
notwendig sind, dürfen weder auf dem Ufer noch auf den Damm-
Gebäuden eingeschlagen werden. Bei hohen und steilen Ufern aber
muß dies jedes mal in einer Entfernung vom Ufer geschehen, welche
insofern von der Commision nicht eine anderweite Anweisung
nach der örtlichen Beschaffenheit des Ufers ertheilt wird, die Ufer-
höhe bei einem gewöhnlichen Wasserstande dreimal in sich faßt.


Quelle: Sachsens Polizei: Ein Handbuch für k. sächsische Polizeibeamtete 1840


Etwaige Vorgänge aus der heutigen Zeit (2019), sind rein zufällig
und nicht zu verallgemeinern.
Die wenigsten der Einheimischen werden dieses Bauwerk richtig deuten.
Von Umschlagplatz bis "Bootshafen" habe ich schon alles gehört.
Es ist die Weiche der ehemaligen Schiffsmühle.
Als Weiche wurde damals ein "Ausweiche" für die Schiffmühle
genannt. Wenn die ersten "böhmischen Kuchen" (so wurden die
kleinen runden Eisschollen genannt) auf der Elbe
talwärts trieben, mußten die Schiffmühlen an diesem relativ
sicheren Platz befestigt sein.


Foto:  K.Stein Dresden 2021

Schiffmühlen gibt es heute nur noch vereinzelt als Museen.
Deshalb hier eine kurze Erklärung.
(1) Das Mühlenschiff. (2) Das Wellenschiff.
(3 Die Welle mit den Schaufelrad.













Hier auf einer Karte von 1850, gab es die Schiffmülen
Kötzschenbroda und Serkowitz.


Quelle: SLUB Dresden Kartenforum
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