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Schiffmühle Boritz

Fähren Göhlis - Meissen
Schiffmühle Boritz

  
In einer Zeit wie der unseren 2009, in der man sich in der eigenen Wohnung zwischen Küche und Wohnstube nur mit einem Mobiltelefon unterhält, weiß man natürlich nicht was eine Schiffmühle war.
Um eine Mühle nicht mehr mit der eigenen Körperkraft betreiben zu müssen, kamen unsere Vorfahren auf die Idee, diese mit einem Wasserrad zu bewegen.
Die Wassermühle war geboren. Jeder der vielen kleinen Bäche und Flüsse beherbergte eine unzahl von Mühlen. Wie das nun bei uns Menschen ist, auf engem Raum zusammen das gab schon bald Probleme.



  
Diese einfache Skizze veranschaulicht dieses System.
Ein Mühlschiff in dem der gesammte Mühlgang mit seinen Hilfsgeräten untergebracht war und einem Wellenschiff auf dem die Welle des Rades auflag.
Ein Mühlwerk auf ein Schiff gesetzt und in einem Strom verankert, war die Lösung, vorerst. Doch auch auf den Flüssen war das Leben der Müller nicht einfach.
Wenn sie sich untereinander nicht das Leben schwer machten, die "Obrigkeit" tat es ganz gewiß. Und nicht nur mit den Abgaben die erfunden wurden, nein auch mit den Bestimmungen die den Müllern vorgegeben wurden, waren sie bestaft genug.
So wurde dem Müller nicht nur der Stellplatz im Fluß vorgegeben nein ihm wurde auch noch vorgeschrieben wie und wo er sein Mühlschiff befestigen konnte.
Bei geringem Wasserstand hatten die Müller so richtig Probleme. Durch die geringe Strömung hatte die Anlage nicht die notwendige Kraft um sie in Bewegung setzen zu können. In der Folge mußten sogenannte Streichzäune gesetzt werden.



  
Streichzäune, waren in den Flußboden gerammte Pfähle die mit Weidenzweigen umflochten wurden und vor dem Schaufelrad der Mühle aufgestellt waren. Der Zweck, damit konnte man die geringe Strömung in Richtung des Schaufelrades leiten.
Aber auch zu Beginn der Winterzeit wenn die ersten Eisschollen den Fluß hinab trieben (wir Kinder nannte sie die Böhmischen Kuchen) wurde es für die Mühlen gefährlich. Anfangs suchte man Schutz hinter einem Heger einer Sandbank. Später wurde mit viel Aufwand, eine große Fläche etwas größer als die Grundfläche der gesammten Mühle, in das Uferbereich gegraben. Eine sogenannte Ausweiche für die Zeit mit viel Eis. Der Name Mühlenweiche ist in manchen Orten entlang unserer Flüsse heute noch geläufig. In Strehla b.z.w. Kötzschenbrode gibt es diese Weichen noch.
Die wenigsten wissen jedoch mit den Worten Mühlenweiche oder Streichzaun etwas anzufangen.
Und wie das auch heute noch so ist, der Fiskus ist rege, aber nur hierbei, wenn es um eine höhere Steuereinnahme geht. So wurden bereits 1840 in einer
Polizeiverordnung Maßregeln für die Schiffmühlen festgelegt.


  
Wer in dieser Gesellschaft weiß schon was eine Schiffmühle ist?
Aber es gibt sie noch, meist älteren Semesters, die sich mit unser aller Vergangenheit und den verschiedensten Themen beschäftigen.
Und eben die Interessengruppe ist es, die es weiß, daß es die Schiffmühlen bis ca. 1830 gab. Vereinzelt auch noch bis nach 1912. An kleineren Flüssen wie die Mulde gab es sie noch bis 1920. Natürlich gibt es aber auch heute noch Schiffmühlen die als Museum geöffnet sind.
Erst ab der Verabschiedung der Elbschiffahrtsakte 1821 wurden sie zum Hindernis für die Schiffahrt. Viele gaben von sich aus auf, andere wurden vom Staat aufgekauft um für die aufstrebende Dampfschiffahrt freie Fahrt zu haben.




Die Übertragung des nebenan stehenden Textes
aus dem Alrdeuschen lautet:


Verzeichniß
derer auf dem Elb Strohm von
der Magdeburgischen bis an die
Böhmische Grenze in Sächsiß.
Landen liegenden sämtlichen
Schiffsmühlen, ingleichen auch
derer auf besagte Elbe von der
nebst und daßischen bis an
die Böhmische Grenze befind
lichen Weydigt Heeger und
Inseln de. ao. 1765


Quelle H. St. A. Dresden 10036 Fin.Archiv Loc. 33807 Rep. XXVII Gen.Nr.81
Die Übertragung des nebenan stehenden Textes
aus dem Alrdeuschen lautet:

      Verzeichnis
der auf dem Elb Strohm in deren Chursächs. Landen
von der Magdeburgischen Grenze bis in die Böhmische Grenze
Strohmaufwärts befindlichen Schiff Mühlen.
    Dorffe Bohriß ist Hannß Sou... .......

Eine Karte von 1733 zeigt diese Schiffmühle


Quelle: SLUB Dresden Kartenforum
Ein Auszug der Polizeiverordnung Sachsen 1840
die Schiffmühlen betreffend.
Wege zur Ein- und Ausschiffung des Getriedes und zu
sonstigem Verkehr mit der Schiffmühle über ufergebäude anzu-
legen, ist nicht erlaubt, insofern der Müller die Erhaltung des
Baues nicht übernommen hat. Ferner darf kein Schiffmüller zur
Befestigung seiner Mühle in dem Strombette Grundpfähle ein-
schlagen, oder zum besseren Umtriebe derselben Streichzäune oder
andere Vorrichtungen in demselben anbringen. Im Contraven-
tionsfalle soll er für jeden Pfahl einen Thaler, für jeden
Streichzaun aber mit fünf Thalern bestraft werden.
 Pfähle und Anker die auf dem Lande zur Befestigung der Mühle
notwendig sind, dürfen weder auf dem Ufer noch auf den Damm-
Gebäuden eingeschlagen werden. Bei hohen und steilen Ufern aber
muß dies jedes mal in einer Entfernung vom Ufer geschehen, welche
insofern von der Commision nicht eine anderweite Anweisung
nach der örtlichen Beschaffenheit des Ufers ertheilt wird, die Ufer-
höhe bei einem gewöhnlichen Wasserstande dreimal in sich faßt.


Quelle: Sachsens Polizei: Ein Handbuch für k. sächsische Polizeibeamtete 1840


Etwaige Vorgänge aus der heutigen Zeit (2019), sind rein zufällig
und nicht zu verallgemeinern.
Die Übertragung des nebenan stehenden Textes
aus dem Alrdeuschen lautet:


                 Im Namen Gottes

Kund und zu Wißen für seine mit besonderem Anlehen es
zu Wißen nöthig und daran gelegen daß am un
tengesaten Tage zwischen nachbenannten Con
trahenten folgendes zu Recht beständiger Kauf
Contract verabhandelt und geschloßen worden
                   nehmlich
Es verkauft und überläßt Johannes Christian
Daniel Kuhne zu Boritz seine laut Kaufs
de Dato den 12 ten &Confirmatio Kreisamt
Meißen den 16. April 1809 in eigenthüm
lichen Besitz habende bei Boritz auf dem Elbstrohm
befindliche
                 Elb Schiff Mühle
mit allen Ein und Zubehörungen an Ketten
Grundgelenken, Wiese und übrigen dabei
befindlichen Inventarien Stücken samt  Kreis
und Ortszeugen, wie welche daselbst auf der
Elbe schwimmt, und was darinnen und da
bei Winde .......   ....... .........  Klammer und
angelfest ist, so wie mit allen darauf haf
tenden Rechten und Gerechtigkeiten, Nutzu
gen und Bescherungen, an Steuern, Zinnsen
und anderen Gefällen nichts überall davon
auszuschließen, überhaupt ein Verkaufe und
die vorigen Besitzer gehabt, genutzt und gebrauchet.


Quelle: H.St.A. Dresden 10057 Kreisamt Meißen
Die Übertragung des nebenan stehenden Textes
aus dem Alrdeuschen lautet:


Es ist von Johann Gottlob Marle als
Käufer der von Johann Christian Daniel Kuh
ne verkauften Schiffmühle zu Boritz
der Verkaufsgeldbetrag als Disposition an
das hiesige Kreis Amt erlegt worden, und
deshalb von mir
   den Siebzehnten Juny dieses Jahres
zur Berechnung und Auszahlung der Schuld
Liquidorum der von Johann Christian Daniel
Kuhnen utrahierten Schulden, wenn die
constituierten Schuldbeträge anerkannt wor
den, terminlich angesetzt worden, welches
Nachbenannten andurch zur weiteren Beach
tung bekannt gemacht wird, sowohl werden
Dieselben resp. unter ergebensten Er
suchen für die Personen, hiermit gela
den, gedachten Tages zu rechten Gerichtshause an
Amtsstelle allhier zu requirieren, Sich mit dem
Schuldner vollständig zu berufen, sodann der
Auszahlung des berechneten Schuldbetrages, oder
andere etwa nöthig werdenden rechtlichen Ver
fügungen Sich zu versehen.           Der ich
resp. zu angenehmen Erweisung stets be


Quelle. H. St. A. Dresden 10057 Kreisamt Meißen
Die Übertragung des nebenan stehenden Textes
aus dem Alrdeuschen lautet:


reit beharren und wonach sich zu achten.
Kreis Amt Meißen den 11ten May 1824


Königl. Sächs. Kreis Amtmann allda


Quelle: H. St. A. Dresden 10057 Kreisamt Meißen
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