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Fähre Weiditz-Kralapp

Fähren Dommitzsch - Riesa
Ehemalige Fähre Weiditz-Kralapp


1879 stand  die Fährgerechtigkeit den Altberechtigten Gemeindemitgliedern zu, ohne jedoch eine Konzession beibringen zu können. 1882 verzichteten
sie auf diese Kahnfähre¹.
Im gleichen Jahr erwarb die Gemeinde Kralapp das Fährrecht und übte es bis 1908 aus ².
    



Quelle:  FM. K. II. W. II¹
            FM. K. I. IV. ²
Die Übertragung des nebenstehenden Textes
aus dem altdeutschen lautet:

An
das Königliche
Finaznministerium
zu
Dresden

Bericht der Amtshauptmannschaft Grimma
die Errichtung einer Fähre bei
Kralapp betr.


Wie das Königliche Finanz Ministerium aus Blatt 1 des im Anschlusse
unter Nr. 3345/A mit folgendem Faszikel hochgeneigtest ersehen wolle
war die ehrerbietigst unterzeichnende Amtshauptmannschaft seiten
der Gemeinde Saupahn und Schwarzbeck zugleich im Namen einer Anzahl anderer
Gemeinden um Vermittlung dahin ausgegangen worden, daß ihnen an
Stelle der eingestellten Fähre bei Weiditz in anderer geeigneten Weise eine
Verbindung über die Mulde hergestellt wird.
      Da nach Blatt 3 des Faszikels zu widerrufenen Fähre bei Weiditz
nicht zu gelangen war, so ging die Amtshauptmannschaft auf das ihr nach
Blatt 8 beziehentlich 11 gemachte Anerbieten zweier Einwohner von
Kralapp auf eigene Kosten einen Steg beziehentlich eine Fähre über die Mulde herzustellen
ein und brachte diese Angelegenheit zur Kenntnis des ihr beigegebenen
Bezirksausschuß und der beteiligten Gemeinde wegen Gewährung eines Beitrages zur
Herstellung der fraglichen Verkehrsmittel.
Die Übertragung des nebenstehenden Textes
aus dem altdeutschen lautet:


Nach Blatt 11 b hat nun der Bezirksausschuß zur Errichtung
einer Fähre einen Betrag von 50 M aus Bezirksmitteln
bewilligt in gleichen haben nach Blatt 11
die Beteiligten Gemeinden zu gleichem Zwecke die
Amtshauptmannschaft die Summe von 50-60 M zur Verfügung gestellt.  
              An das Königliche Finanzministerium wird
daher das ehrerbietigste Ersuchen gerichtet zur
Errichtung dieser Fähre baldgeneigtesteGenehmigung erteilen
zu wollen und gestattet sich die Amtshauptmannschaft noch zu
bemerken, daß die Erhebung eines Fährgeldes nach dem selben
Tarif wie solcher bei der Fähre zu Weiditz in Geltung gewesen
und Blatt 3 b ersichtlich stattfinden soll, auf den Inhaber der
Fähre gleiche Bedingungen wiefür die Fähre Weiditz gestellt werden sollen.
Die Übertragung des nebenstehenden Textes
aus dem altdeutschen lautet:


Und das man dieselbe für die Errichtung einer Fähre entschieden hat,
weil man glaubt, daß dadurch eine solche den Verkehrsinteressen der
beteiligten besser gedient werde, als durch Errichtung eines der
Zerstörung durch Geschosse oder Eisgang leicht ausgesetzten Steges auf welche
überdies der Verkehr mit Handwagen und dergleichen kaum zu ermöglichen sein werde.

              Grimma den 28. August 1882

              Die Amtshauptmannschaft



Die Fähre Kralapp wurde bereis 1908 stillgelegt.
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