Title
Direkt zum Seiteninhalt

Fähre Göhrischgut Nieschütz Km 93,2

Fähren Göhlis - Meissen

Fähre Nieschütz - Göhrisch Km 91,9

In einem Bericht der Wasserbaukomission Meißen v.1910 wird berichtet,
daß es diese Fähre bereits seit 1830er Jahren gab.
Dem Ministerium für Finanzen wurde für sie, im Einverständnis mit dem
Ministerium des Inneren, mit Verordnung v. 20. Oktober 1864 die Fährordnung
mit der Fährtaxe übergeben. Diese Fähre ist schon 1876 nicht mehr in Betrieb.

Quelle:
H. St. A.10851 Min. f. Fin..
 


            Verordnung

                 für
Kahnüberfahrt bei Nieschütz
 --------------------------------------------------------

                           §1
Die Kahnüberfahrt über die Elbe bei
Nieschütz, ist in Gemäßheit Verordnung
das Königlichen Finanz Ministeriums
vom 3. Juni 1865 No. 858 Straßenb........dem
Ernst Wilhelm Richter in Nieschütz über
tragen worden und hat derselbe jeder
zeit
                zwei Kähne
mit der erforderlichen Ausrüstung in
Bereitschaft zu halten, um dass über
fahren von Personen, kleinen Viehes und
..........gegen Gewährung des in dem
Fährtarife festgestellten Fährgeldes
bewerkstelligen zu können.

sollen Die erhobenen Strafen der Ortsarmen
casse zufallen.
         Urkundlich ist diese
 Kahnüberfahrts- Ordnung
   abgefaßt worden.

          Meißen und Dresden am 29 ten Dezember
          1864

          Die Königliche Wasserbau-Commission im Ge
          richtsbezirk Meißen

 v. Egidy  Joh. Lasche  Dr. Springer  Hostel

Der Text des nebenan stehenden Dokumentes lautet:

An
Die Königliche Amtshauptmannschaft in
                      Meißen

Der Königlichen Amtshauptmannschaft wird hier
mit angezeigt, daß betreffs der hiesigen
Kahnfähre sich der Gemeinderath dafür
ausgesprochen hat, daß die Kahnfähre im
Interesse der Gemeinde im Ort bleiben
möchte in dem bei Hochwasser die Fähre
.........nothwendig gebraucht werden da den
Hochwasser fiele Häuser ausgesetzt sind.
Auch der Fährmeister Ernst Richter behauptet
daß die Fährgerechtigkeit auf seinem
Hause Landkataster Nr. 12 liege, und daß
er diese Gerechtigkeit auch fernerhin behalten
möchte, und ..............seinen Verpflichtun
gen fernerhin pünktlich nachzukommen.

          Nieschütz am 11. November 1884
               der Gemeinderath

Ernst Leberecht Lamm   G. Knobloch
Eduard Jähnsgen            Emil Singe
Ernst Leggefallen           Ernst Rühle


Title
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit.
Zurück zum Seiteninhalt