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Fähren Dommitzsch - Riesa

Fähre Belgern Ottersitz  km 140,5

An Fährgefäßen waren folgende Fahrzeuge vorhanden:

Eigentümer Rat der Stadt Belgern

Gierseilfähre
                           Paß Nr. (11 M 82 - 2 alt)
                                                           15 M 21 - 125 neu
Eichbezeichnung                         E.Mn. 363 v. 26.04.1956
Baujahr/Ort                               1908 Pretzsch
Bauart                                       Stahl
Zugel.f.                                     194 Personen

Motorfähre " Roland "
           Paß Nr.   15 B 21-249
Baujahr/Ort                               1966 in Laubegast Bau Nr. 134
Leistung                                    37,5  PSe
Zugel.f.                                     24 Personen
   

Handkahn
                                Paß Nr. 15 M 21 - 229
Eichbezeichnung                         E.Dn. 589 D v. 09.10.1961
Baujahr/Ort                               1961 Pöche Zehren            
Bauart                                       Holz
Zugel.f.                                     12 Personen

Motorschaluppe "Belgern"
        Paß 15 M 21 - 126
ohne weitere angaben


Die Fähre Belgern

Ein Hinweis in eigener Sache:

Trotz vieler Anfragen zu der Havarie in der vergangenen Woche zwischen einem Schubverband und der Fähre Belgern werde ich auf meiner Seite
derartige Vorkommnisse aus der Gegenwart nicht kommentieren. Ich bitte dafür um Verständnis.

Ja, ich habe Informationen und auch ein Vidio, aber diese Seite habe ich nicht erstellt um nach aufreiserischen teils zweifelhaften "Informationen"
bewundert zu werden.
Berichte über Tragödien sowie das Ausschlachten solcher Unglücke überlasse ich den allseits gebildeten Journalisten, auch wenn diese oft nicht Wissen, wo bei einem Schiff hinten und vorn ist.

K.Stein Dresden d. 19.06.2019

Schon  in früher Zeit unterschied man an dieser Stelle, zwischen der großen (Floß) einer kleinen (Kahn) Fähre. Von denen sich die Große oberhalb der ehemaligen Feldmeisterei, die andere sich an der Stelle befand, wo beide jetzt vereinigt sind.
Ursprünglich gehörten die Fähren der reichen Familie von Ilburg an, welche die Gebrüder Günter und Hans von Radestock damit beliehen hatten.
Diese wiederum verkauften die Fähren 1342 an das Closter Buch.
1474 lieh das Closter die halbe Fähre dem Fährmann Wenzel auf Lebenszeit und mit der Bedingung, dass niemand in des Abts Gerichten befugt sein solle, weder auf Schiffen noch Kähnen auf der Elbe überzusetzen.
Von diesem Wenzel scheint die Fähre nur an Privatpersonen übergegangen zu sein. Denn es wird 1526 ein Blasius Götze genannt, der durch vielfache Klagen und durch Vermittlung des Buch`schen  Sequesters  von Kitscher vom Rath und der Gemeinde hier das Zugeständnis erhielt, das man ihm statt bisher 4 Pf. fortan 6 Pf. für einen Wagen überzusetzen geben wolle.
Gegen 1572 übergaben die Fährleute einem gewissen Beamten , den sie Ewr. Gestrengen(vermutlich den Amtshauptmann Haugwitz) ein Verzeichniß ihres Einkommens , das ich der Merkwürdigkeit halber hier erwähne möchte :

Alden-Belgern giebt aus jeglichem Hofe einen Groschen,ein Gärtner 6 PF. Und so eine Wirtschaft oder Hochzeit im Dorfe wird, giebet man daraus 1 Braten,1 Hochzeitsbrod und vor 1 gr. Bier desgleichen zu Cosdorf,Leiendorf und Brottewitz,Belgern giebt jeder ein jeglicher Bürger ,Wirth oder Hausgenoß, der einen besonderen Tisch hält, jährlich 4 Pf. Nehmlich auf Johanni 2 und 2 auf Weihnachten, ingl.auf eine Hochzeit 1 Braten 1 Hochzeitsbrod und vor 1 gr. Bier. Vor ein Wagen, so er in einem Tage hin- und herfährt, giebt ein jeder 6 Pf., wenn er über Nacht ausbleibt , giebt er abermals 6 Pf.
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Ursprünglich gehörten die Fähren der reichen Familie von Ilburg an, welche die Gebrüder Günter und Hans von Radestock damit beliehen hatten.
Diese wiederum verkauften die Fähren 1342 an das Closter Buch.
1474 lieh das Closter die halbe Fähre dem Fährmann Wenzel auf Lebenszeit und mit der Bedingung, dass niemand in des Abts Gerichten befugt sein solle, weder auf Schiffen noch Kähnen auf der Elbe überzusetzen.
Von diesem Wenzel scheint die Fähre nur an Privatpersonen übergegangen zu sein. Denn es wird 1526 ein Blasius Götze genannt, der durch vielfache Klagen und durch Vermittlung des Buch`schen  Sequesters  von Kitscher vom Rath und der Gemeinde hier das Zugeständnis erhielt, das man ihm statt bisher 4 Pf. fortan 6 Pf. für einen Wagen überzusetzen geben wolle.
Gegen 1572 übergaben die Fährleute einem gewissen Beamten , den sie Ewr. Gestrengen(vermutlich den Amtshauptmann Haugwitz) ein Verzeichniß ihres Einkommens , das ich der Merkwürdigkeit halber hier erwähne möchte :
Alden-Belgern giebt aus jeglichem Hofe einen Groschen,ein Gärtner 6 PF. Und so eine Wirtschaft oder Hochzeit im Dorfe wird, giebet man daraus 1 Braten,1 Hochzeitsbrod und vor 1 gr. Bier desgleichen zu Cosdorf,Leiendorf und Brottewitz,Belgern giebt jeder ein jeglicher Bürger ,Wirth oder Hausgenoß, der einen besonderen Tisch hält, jährlich 4 Pf. Nehmlich auf Johanni 2 und 2 auf Weihnachten, ingl.auf eine Hochzeit 1 Braten 1 Hochzeitsbrod und vor 1 gr. Bier. Vor ein Wagen, so er in einem Tage hin- und herfährt, giebt ein jeder 6 Pf., wenn er über Nacht ausbleibt , giebt er abermals 6 Pf. .


Im Fall aber, da eine Eisfahrt wäre oder ein großes Wasser, daß man mit einem Schrick nicht gründen kann, soll und muß ein jeder , er sei zu Roß oder zu Fuß, dieserhalben mit den Fährleuten sich sonderlich vertragen und ihnen ihre Mühe vergnügen.
Vom dem Amt  Torgau erhält man jährlich ½ Malter Korn, Belgerisch Maas, welches vormals das Closter Nimptschen gegeben, Kötten, Kaukliitz, Göllitzsch und Korgitzsch, Katewitz Ottersitz,Tauschwitz, Wichtewitz, Wenzendorf, Pakisch, Stehla, Mahitzschen, Gölsa, Adelwitz, Arzberg, Neussen, Puschwitz und Döbeltitz waren auch zinspflichtig.
Unter diesen Privatleuten waren die Fähren in ziemlich schlechten Zustand gerathen, weshalb sie gegen 1590 der Rath an sich brachte, doch 1605 mir Ausnahme der Kahnfähre wieder an Simon Mietzsch und Stephan Zeller  pro 600 fl. Verkaufte.
1699  nach einer Hochwasserflut, wurde die große Fähre aus der kleinen Aue in die Gegend hinter der Cavillerie verlegt.
1765 hatte man zwar die Absicht, die große Fähre nach dem Schloß- oder Ercknitzbach zu verlegen, doch kam sie nicht zur Ausführung.
Endlich verstand sich 1776 der hiesige Bergverwalter den sogenannten Elbbergweg,der in einem schmalen Pfade bestand und zur Kahnfähre führet, durch Einrückung des  Weinbergzaunes um 2  Ellen zu erweitern und nachdem sich der Fährmann Görentz mit dem Rittergutsbesitzer v. Kirchbach auf Tauschwitz wegen der jenseitigen Anfahrtsstelle geeinigt hatte, wurde die große Fähre mit der kleinen bei der Untermühle vereinigt.
1874 erkaufte der Rath die große Fähre von Carl Gottfried Görentz pro 700 Thlr. Wieder, seitdem sie zeitweise in Pacht gegeben wird.
Das Fährgeld wird nach dem unterm 21. März 1841 Allerhöchsten Orts festgestellten Tarife erhoben.


Quelle :  Carl Norbert Bertram und Bruder Gustav Hermann Bertram
            1860





Von Gottes gnaden Johann der Andex
Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg
                   Churfürst

Lieber getreuer         ob wir zwar Zeithero solan
ge die Brücke zu Torgau abgebrannt und rui
niert gewesen nachsehen , Daß die Städte Bel
gern, und Prettin sowohl der Besitzer des Rit
terguths Pretzsch eigene Fehren über den Elbe
strohm halten, und reisende Leute überfüh
ren laßen mögen,                 Nachdem aber
bemeldete Elbbrücke zu Torgau..............
....... wieder aufgeführet, also daß sich
derselben.............., sonderlich reisende
Handels: und Fuhrleute ungehindert ge
brauchen können, wir auch hinführe über
die alten ordentlichen Landstraßen, beßer als
bishero geschehen, gehalten ...ißen wollen
So können wir denen ......................orthen
dergleichen unbeschränkte:  Unserer Zoll und
Straßengerechtigkeit sehr nachteilige Überfahrth
ferner nicht gestatten,                Befehles derwe
gen hiermit, du wolltest, vigore Commisionis
denen Räthen zu Belgern und Prettin, wie auch
dem Besitzer des Guthes Pretzsch dieser unser


Quelle: St. A. Leipzig Stadt Belgern Nr. 1959
Resolution gebührend eröffnen, und ihnen
Daß sie sich zwar ihrer Fehren von ihre Ein
wohner und Unterthanen, noch zur Zeit
ferner gebrauchen mögen, aber keine Rei
sende Handels und Fuhrleuthe vielweni
ger Güther und Salz:  und Lastwagen über
führen laßen sollen, derbey andeuten
Mit der bedrohung, daß im fall ein oder
der andere in dergleichen erbothenen Über
setzung........ würde, er nicht allein
mit Pferd und Wagen in unsere Straffe
verfallen, sondern auch der Einthumbs
Herr der Fehre oder Überfahrth gänzlich ver
lustigt seyn soll,    Und Und las du hierrüber
durch die Zollbereuter fleißige


Quelle: St. A. Leipzig Stadt Belgern Nr. 1959
Ehrenwerteste und Wohlweise
Gütige Herren und gute
Freunde

Nachdem bey dem Ambte allhier sich die
Fehrleuthe von Belgern beschwerehren,
Daß die Herren sich anmaßen wol
len, ihnen, das Fehrgeldes halber, Ord
nung zu geben und vorzuschreiben,
da doch der Elbstrohm und Fehre in
derzeit unter des Ambts vorbe
haltenen Jurisdiction verblieben,
und noch gehörig seynd,    und sie
daher ümb Inhibition ansuchen,
Alß ist an die Herren, Ambts wegen,
mein Begehren, sie wollen die
jenige, so sich über das Fehrgeld gra
viert zu seyn vermeinen, ans Ambt
anher verweisen, und sich nicht an
maaßen, von sich selbten hierinnen
Verordnung zu sehen;  Uffn soll sie
aber hierwieder etwas verbliches
ein zuwenden haben möchten, solches
binnen 2 Tagen ins Ambt bewis
sen, damit Die Fehrleute, uff fer
ner ansuchen,  mit gebührenden
Bescheide versehen werden können
bin sonsten vor meiner Person des
nen Herren zu dienen willig

Datum Torgau, dem 7. Augl..
a.o. 1668



Ambtmann allhier,

Johann Piphenn


Quelle: St. A. Leipzig Stadt Belgern Nr. 1620
                prof. am 18 Sep: 1746

Wohl Edle Großachtbahre Wohlge
ehrte und Wohl Weise
Hochgeehrte Herren

in der allergnädigst mir communitierten
Sache die von dem Scharfrichter zu
Strehla Johann Samuel Goitigen vor
gebrachten Verkauffung seiner Fehre in
Belgern betr. ist ein bey kommender
Extract zu stande gekommen,
Wenn ich denn solche in beglaubter Form
ad Acta benötigt;     Alß will
Nigore Commission ich meine hochgeehrte
Herren hiermit an seinen .............Orts
aber gesuche wir so thäuern Extract
aus dem allegierten Protokoll de a.o.
1569 fol. 915  in beglaubigter Form
.......... zu kommen zu laßen, diesem
auch mit zu annection was etwa
sonsten an Gerechtsamen zu dieser Fehre
gehörig, nicht minder dasjenige funda
ment nach welcher sie ein kleine Kahn
Fehre an der Elbe zu halten berechtigt.
anzugehören auch da in einem unterm
27. Marty d.c. zwischen George Rosphiten
und obigen heutigen über die ein Kauff
der Fehre getroffenen Kauff unter an
deren enthalten, daß 50 fl. bis .............
................ auch der Fehre stehen bleiben
sollen, da gegen aber hostong vorgegeben
daß solche die Rospische witwe Cum Cura
tore den numehrigen ......................
Bauer bezahlet diesen, ob ein solches den Fehr
heit ge......tigte Registratur zu kommen
zu laßen. Ich zweifele nicht an deferißung
dieses Verlangens weile solches zu Beförderung
des hohen Herrschaftlichen Interesse gelanget
und bis Darum selben zu freundl. Will
bahnung geneigt vorhanden.     Torgau
  den 14. September 1746

Commissarius Causae
      und
Meiner hochgeehrten Herren


Dienstwilligster
ChristophHenrichvonLeipziger


Quelle: St. A. Leipzig Stadt Belgern Nr. 1613



Ehrenwehrte und wohlweise
          gütige gute Freunde

Hochehrgestalt der Durchlauchtigste Churfürst zu Sa
sen und Burggraf zu Magdeburg mein gnä
digster Herr, nach nunmehr wieder von neuem auf
gebauten Elbbrücke zu Torgau sich gnädigst re
solviert, die alten ordentlichen Landstraßen beßer
als bißher geschehen, halten zulaßen und einzige rei
sende Handels= und Fuhrleute vielweniges güther
und Salzwagen, weil sie sich der Elbbrücke zu
Torgau minder ungehindert gebrauchen können
nicht ferner zugestalten vermittelst der Fehren
zu Belgern, Prettin und Prötzsch über die Elbe füh
ren zu laßen, mit der bestrafung daß im fall ein
oder der andere in dergleichen verbothenen über
setzung ergriffen würde, derselbe nicht allein
mit Pferd und Wagen in Ihrer Churfl. Durchl
Staff verfallen, sondern auch der Eigenthums
Herr der Fehre oder Überfahrth gänzlich ver
lustigt seyn solle, und was sonsten derbey fer
ner nur gnädigst anbefohlen worden, das ist


Quelle. St. A. Leipzig Stadt Belgern Nr. 1959
außenliegende abschrift des gnädigst
befehliches, mit mehreren zu vorkommen,
Mir nun oblieget, diesem gnädigsten an
befohlenen allerdings gehorsamste folge zuleisten
Also habe auch solche Ihrer Churfl. Durchl gnä
digste resolution ich denen Herren hiermit
eröffnen sollen, und haben sie sich darnach
zuachten.        Ein Ihnen sonst ver
meine Person zu dienen willig.

Datum Torgau den 4. Febr. Anno 1667

Churfl. Durchl. zu Sachsen



              Finanz verordneter
               Commisarius


                 Johann Ruphe


Quelle. St. A. Leipzig Stadt Belgern Nr. 1959
Demnach der Rath zu Belgern, uns entschloßen, unsere kleine Kahn Fehre, oder
die Überfahrt über die Elbe
                                                                                   von Ostern 1776 bis Ostern 1779

also auf Drex nacheinander folgende Jahre zu verpachten, hierzu auch noch künfftigen
neunzehenden MartiJ, pro Termino Licitationis erneuert;   Ziehst wird solches hierdurch
bekannt gemacht. Und können diejenigen, so bei Uns ansäßigen, von guten ..... und Glauben, behut
samkeit, auf hinlänglicher Geschicklichkeit sind, Die Überfahrt über die Elbe, bey großem Wasser
Fluthen, Wind Stürmen und Eisfahrten, zu dirigieren und zu verrichten, inmaßen Wir
diejenigen so nicht ansäßig, und die von aus serodentlichen Geschicklichkeiten, nicht besitzen,
zum Licitizen, nicht admittiren werden, in abbestimten Termino, von uns auser Rath
hause, am ordentlichen Raths, und Gerichts sollte des Vormittags, von 9. bis 12 Uhr erscheinen
ihr Licitum mündlich vorbringen, und nach großem Erfolg, der Schließung eines Pacht
Contraccts, mit dem, der unsere abgedachten Vorschrifften, und Bedingungen ein Genügen
lichsten, ingleichen die Pacht Gelder bey Zutritt eines inden Pacht Jahres Ostern 1776.
1777.1776 auf ein gantzes Jahr pranunerizen kann gewärttig zu
Wonach sich also zu achten. Datum Belgern z. Martii 1776

                                                                 Affigiret. auf dem Rathhause
                                                                 zu Belgern am 5. Martii                                                         
                                                                 1776. machts anher notiert
                                                                  Johann Christian Kemmich                                                                                                           Johann michael Röllich
                                                                                                                                    pr.+ Cons. reg.
                                         
                                                                                                                                                 Refigieres  vom Rathhause zu Bel
                                                                                                                                                  gern am 19. Martii, 1776 wohlfr.
                                                                                                                     angemerket
                                                                                                                                        Johann Christian Kemmich


Quelle. St. A. Leipzig Stadt Belgern Nr. 1618

Pachtcontract      Wir Bürgermeister und
über die hiesige große         Rath der Stadt Belgern fügen
und kleine Kahn Fähre         hiermit zu wißen und behufen
                                          demnach die Verpachtung Unserer
                                          hiesigen großen und kleinen
                                          Elbfähre zu bevorstehenden Ostern
                                          1804 zu stande gehet und wir
                                          daher es für das beste geach
                                          tet, denselben anderweite
                                          Verpachtung öffentlich be
                                          kannt zu machen und solche
                                          an den Meistbietenden gefällig
                                          zu überlaßen in solche
                                          Absicht auf dieses unser
                                          Vorhaben durch einen öffent
                                          lichen Anschlag gehörig be
                                          kannt gemacht hat, und dabei
                                          den heutigen Tag zum Licition
                                          angesetzt, hierbei aber sich
                                          nebst anderen Licitanten
                                          Johann Gottfried Brähmisch    
                                           und
                                          Johann August Mehnert
                                           hiesige Bürger und Fischer
                                           eingefunden und für die
                                           Nutzungen beider bemeldeten
                                           Fähren als ein jährliches Pachtgeld
                                           Einhundert Neun und Neunzig  
                                            Thaler   
                                            gebothen auf gewöhn
                                            liches ................                           
                             
Quelle: St. A. Leipzig Stadt Belgern Nr. 1618
sich säumig erweisen, daß Fährzeug
überladen, und überhaupt..........
te Pachts Bedingungen und Vorschrif
ten nicht allendhalben genau beach
ten und erfüllen würden, sofort
zur Execution, und Aufhebeung die
ses Pachtes, als welches von .........
Rathe, nochmals ausdrücklich bedungen
und von ........ Richtern, und ............
........................wird,       solle
können, und mögen zu ...............be
gläubigung daßen ist hierüber dieser
      Pachtcontract
indujodoto ausgefertigt und
von den regierenden Bürgermei
ster, und denen Pachterern eigenhän
dig unterschrieben worden so ge
schehen Belgern den 27. Januar
1801

           Daniel Gottholff Knöpsch

Quelle: St. A. Leipzig Stadt Belgern Nr. 1618

Die Wagenfähre Belgern um 1915


Postkarte Sammlung K.Stein Dresden

Die Wagenfähre Belgern 1925


Postkarte: Sammlung K. Stein Dresden

Die Wagenfähre Belgern um 1934


Postkarte Sammlung K.Stein Dresden

Im Bereich der Fähre Belgern ist interessant zu sehen,dass es im Jahr 1925
den Hafen noch nicht gegeben hat. Recht deutlich war die empfohlene
Fahrstrecke zu erkennen.


Ehemalige Motorfähre "Roland" im Hafen Belgern.
Eigentümer leider unbekannt.


Foto K.Stein Dresden

Die Wagenfähre Belgern 2007


Foto K.Stein Dresden

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