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Fähren Göhlis - Meissen
Fähre Boritz – Leckwitz Km 98,2
Laut Eintrag im Hauptsteueramt war die Fähre 1764 Eigentum einer ansässigen Familie.
1818 war die Gemeinde der Eigentümer, die diese Fähre zwei Auszüglern ohne Abgabe an die Gemeinde, überlassen hat.
Die Gemeinde begründete ihr Recht auf Immemorialverjährung (Immemorialverjährung, unvordenkliche Verjährung
Verjährung wegen unvordenklicher Zeit. In Kurland namentlich in Beziehung auf den unvordenklichen --> Besitz. Die Immemorialverjährung hatte die Wirkung, alle Besitzfehler zu tilgen, so daß der Besitzer tatsächlich einem Eigentümer gleichgestellt wurde. Sie ergriff alle von der ordentlichen Ersitzung ausgenommenen Fälle; es bedurfte weder eines Titels noch des guten Glaubens. 100 Jahre galten als unvordenkliche Zeit. Daher wurden Erbpfandverträge auf höchstens 99 Jahre geschlossen, um dem Eigentümer noch im 100. Jahr vor Eintritt der I. die Einlösung des Pfandguts zu ermöglichen. --> Erbpfandbesitz).Bunge, Kurl. PR §§ 127, 148 n.f.
1863 wieder in Privatbesitz, wurde die Fähre eingestellt.
Mit dem Bau des Bahnhofes Weißig 1883 wurde sie wieder in Betrieb genommen.
1926 wurden jährlich 10 M als Verleihungsgebühr an den Staat gezahlt.
Diese Fähre war eine reine Personenfähre. Sie wurde seit 1650 von der Familie Rendler bis 1940 gepachtet .
Die Familien Rendler waren auch Schiffshändler und versorgten die hier damals zahlreich lagernden Schiffer mit allem was nötig war.
Quelle : HstA. Loc. 39899. Rep. XV. Hain. Nr. 34b.
HstA. Loc. 31628. Bl. 46b f
FM. D. 517. V. Bl.5
Die Kopie der Zustimmung des Finanzministeriums zur Erteilung der Fährgerechtigkeit für Ernst Hermann Vetters vom 03.Januar 1908
H.st.A Min.f.Wirtsch. 11168 Nr.1362
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