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Fähren Cotta - Blasewitz
Blasewitz – Loschwitz Km 49,7
Älteste Nachricht v. ( 1270) 1471
Konzession seit 1896 SBDSG
Wagenfähre 1893 eingestellt
Personenfähre 1926 eingestellt
Neue Konzession 1927 f.Personenfähre privat
Am Km 49,9 re. Seite befindet sich der Winterhafen Loschwitz.
Die Überfahrt Blasewitz - Loschwitz besteht sicherlich schon seit uralten Zeiten,denn die Grundstraße war ebenso sicher ein bedeutender Handelsweg in Richtung Osten.
Noch bevor es in Dresden die erste Brücke gab,zu Zeiten da hier die Sorben lebten,nahm man gewiß den kürzeren und weitaus bequemeren Weg der Überfahrt in Blasewitz-Loschwitz.
Anfänglich wird es ein lockeres Verhältnis zwischen Bootsbesitzern und den übrigen Bewohnern gewesen sein.Wovon sich diese Bootsbesitzer mehr oder weniger gut vom Übersetzen ernähren konnten.
Als dieser Verkehrsweg an Bedeutung gewann wurde er unter die Aufsicht und Kontrolle der jeweiligen Landesregierung gestellt.
Deshalb wurden die Fährmeister angehalten,die in Dresden fällige Zollabgabe gegen Quittungsscheine zu erheben und dahin abzuliefern.
Um 1593 war Loschwitz ein bedeutender Holzhandelsplatz,so diente diese Überfahrt auch dazu,den oberhalb Dresdens gelegenen Dörfer das nötige Holz zuzuführen.
Die Fährgerechtigkeit war eine Gerechtigkeit ,eum privilegio , gehörte also nicht dem Fiskus. Später am Anfang des 17. Jh., mag darin eine Änderung eingetreten sein.So daß die Gemeinde diese Gerechtigkeit an eine Person abtrat, die gegen Entgeld Fremde überfahren konnte.
Loschwitzer und Einwohner der weiter unten gelegenen 7 Dörfer wurden umsonst übergesetzt, wofür dem Fährmeister ein Äquivalent zu erheben gestattet war.
Ca. 1630 mußte die Fähre Blasewitz-Loschwitz nach Dresden abgegeben worden sein. Denn aus dem Jahr 1639 befindet sich im Königlichen Hauptstaatsarchiv unter der Nummer 9891 das Gesuch des " Fährers Jakob Hauck zu Loschwitz " worin er sich an den Kurfürsten mit der Bitte wendet.daß die von Loschwitz nach Dresden verlegte Fähre wieder nach Loschwitz zurück verlegt werde und wie vorher zum Überfahren gebraucht werden könne ( d.d. 23 Okt.1639 ).
Die Verlegung muß auch damals erfolgt sein,denn es geschieht der Sache weiter keine Erwähnung,wohl aber wird bei Fährnahrungs-Verkäufen der Kauf perfekt und confirmiert.
Streit wegen der Loschwitzer Fähre gab es über Jahrzente. Akten welche wichtige Rechtsverhältnisse enthalten haben, sind möglicherweise beim Bombardement Dresdens im siebenjährigen Krieg verloren gegangen.
In einem Berichte vom 11. Okt. 1803 heißt es deshalb,dass vorher diese Fährgerechtigkeit und Erbfähre von Besitzer auf Besitzer gekommen und als Immobile mit den darauf haftenden Erbzinsen veräußert worden.
Wie diese Besitzer ihr Recht erlangt,hätte weder von ihnen noch von den vormaligen Beamten angegeben werden können.
Die Botmäßigkeit über die Fähre war also dem Amte zugeeignet und dem Rate durch Rescript vom 23. Jan 1723 " de facto " entzogen worden.
Die Fähre wurde seit " undenklichen Zeiten zur Bequemlichkeit der Umwohner und für den bedeutenden Holzhandel von Loschwitz dem Fährmann gegen Fährgeld ins freye überlassen", er durfte aber nicht Fremde ,Wagen mit zollbaren Gütern,Vieh u. dergleichen übersetzen,sondern musste dieselben auf die ordentliche Landstraße verweisen.
Nur in Kriegszeiten war ihm solches gestattet,und mußte er dann auch die Geleits- und Brückenzolleinnahme für Dresden gegen Quittung mit versorgen,wie auch der Interims-Fährmeister Naumann auf die Beigleitseinahme mit verpflichtet wurde.
Vorrechte hatten die Einwohner von Loschwitz,Blasewitz,Rochwitz,Gruna,Striesen,Reick und Seidewitz. Diese hatten dem Fährmeister , außer Loschwitz 1 Groschen,die übrigen 1 Groschen und 6 Pfennige pro Jahr zu geben.
Neben dieser Fähre bestand nun auch noch die sogenannte Notfähre - Gemeindekahn.,womit Personen und deren Effekten,Körbe,Wirtschaftserzeugnisse und Gemüse mit Ausschluß größererLasten und Schiebeböcke übergesetzt wurden.,da das Überfahren mit der Fähre,wo Passanten nicht selten lange warten mußten,sehr zeitraubend wurde.
Die Überfahrt mit dem Gemeindekahn,wurde in früherer Zeit,beim Verkauf der Fähre, in den durchs Materniamt bestätigten Käufen ausdrücklich vorbehalten und lag auf dem Grundstück einer Frau Wirthgen,Grundstück Nr.291 das nach obigem Aktenstück,jetzt Nr.330 ist.
Die Gemeinde Loschwitz brachte 1841 das Recht an sich und verpachtete es an Einwohner,die sie damit unterstützen wollte.
1843 fing die Gemeinde damit an und wurde in neuerer Zeit ,wo schon Dampffährenbetrieb war, das Recht aufs Neue gesichert.
Zu dieser Fährgerechtigkeit gehört auch die Berechtigung des Ausschiffens am linken Elbufer.
Nicht unerwähnt mag bleiben,daß die Loschwitzer ,die weniger zu zahlen hatten als die übrigen sechs Dörfer,darum verpflichtet waren,dem Fährmeister seine Fähren bei Anbruch des Winters mit heraus zu ziehen,nach dem Gasthofsgarten.
Fährordnungen mit Fährtarif und Eisenbahngelder-Tarif sind in neuerer Zeit vorhanden,vom 9.Nov.1842 und vom 29.März 1862 ( Elbfährordnung;Nachtrag ).
Als Fährmeister in Loschwitz werden außer dem oben genannten Hauck nach einer Lücke in der Zeit genannt :
Hans Balthasar Hempel,
Joh.Mich.Willkommen , Schwiegersohn des vorigen,
Joh.Gottfried Stohn,
Stohn´s Frau.
Von ihr kaufte ihr Schwiegersohn Karl Friedrich Modes, vorherRadlermeister in Dresden ,die Fährgerechtsame mit Grundstück.
Karl Friedrich Modes,Sohn des Vorigen,kaufte vom Vater die Fähre mit Fährgerechtigkeit,Fahrzeugen und Kähnen,Schiff und Geschirr am 04.April 1823. Von ihm ging die Gerechtsame sowie das ganze Besitztum nach seinem Tode 1864 auf seine Witwe Frau Modes geb Reintanz über. Sie ist jetzt ( 1883 ) noch Besitzerin.
1862 schloß die Dampfschiffahrts- Gesellschaft mit dem letztgenannten Modes einen Pachtvertrag ab,und zwar auf zunächst 15 Jahre, und zahlte pro Jahr an ihn bzw. seine Witwe 1200 Thaler.
Später wurde der Vertrag um weitere 15 Jahre verlängert. Auch die Gerechtigkeit des Gemeindekahns,die sich auf die o.g. Dörfer bezog ( lt.Contrakt vom 1.Juli 1862 ) ,erpachtete dieselbe Gesellschaft für jährlich urspruünglich 200 Thaler seit Febr. 1879 für 300 Mark und beantragte bei der zuständigen Behörde Erhöhung der Fährtaxe. Dieselbe soll eintreten , wenn die Überfahrt mittels Dampffähre bewirkt werden würde.
Quelle : Friedrich Wilhelm Pohle 1883
Königl.Finanz- Archiv
Städtisches Rats-Archiv
Ein Text über die Zeit nach 1880 ist in Arbeit und wird später auf dieser Seite veröffentlicht.
d.Verfasser
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Der 1863 auf der Blasewitzer Werft mit der Baunummer 11 gebaute Seitenradfährdampfer „ Loschwitz-Blasewitz „ . Dieses Fahrzeug trug später nur noch den Namen " Loschwitz ".
Ab 01.01. 1896 wurde diese Werft nach Laubegast verlegt. Der erste Stapellauf erfogte 1899 mit dem SR Personendampfer " Auguste Viktoria " Baunummer 49 .
In manchen Schriften, auch Festschriften, wurde diese Werft fälschlicherweise nach Übigau verlegt. Auch erfolgte diese Verlegung nicht wegen des Brückenbaues des " Blauen Wunders " .
Die Wagenfähre stellte 1893 nach dem Bau des „ Blauen Wunders „ den Betrieb ein.
Postkarte Sammlung K.Stein Dresden
Schraubenfährdampfer „ Elbe „ in Loschwitz.
Postkarte Sammlung K.Stein
Die Personenfähre bestand nur noch bis ca 1915.
Der Fährdampfer " Weisser Hirsch " 1898 in Übigau unter der Nr. 368 D für SBDG gebaut.
Länge 15,00 m
Breite 3,50 m
Höhe 1,35 m
Tiefgang 0,80 m
Leistung 30,00 PS
Postkarte :
Sammlung K.Stein Dresden
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